Befürchten Sie, dass es zu Problemen bei der Rückgabe Ihres Leasing-Fahrzeugs kommen könnte? Mit diesem Blog-Artikel machen Sie sich fit für die Rückgabe Ihres Fahrzeugs …

Wenn Sie befürchten, dass es bei der Rückgabe Ihres Leasingwagens zu Schwierigkeiten kommen könnte, sollten Sie Ihr Auto zuvor von einem unabhängigen Gutachter beurteilen lassen. Diese Möglichkeit besteht natürlich nicht mehr, sobald die Rückgabe des Fahrzeugs bereits erfolgt ist, da das Leasingfahrzeug dann nicht mehr unter Ihrer Verfügungsgewalt steht.

Unser Angebot für Sie

Wir bieten Ihnen ein Gutachten im Rahmen einer Vorbewertung für Leasingrückläufer bereits ab 99 Euro an.

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Kennen Sie den Leasing-Prozess?

Ein Autoleasing erscheint auf den ersten Blick zunächst sehr einfach:

  1. Der Leasingnehmer mietet vom Leasinggeber ein Fahrzeug über einen definierten Zeitraum.
  2. Hierfür wird eine eine monatliche Nutzungsgebühr gezahlt.
  3. Der Leasingnehmer gibt das Fahrzeug zum Ende der Vertragslaufzeit wieder zurück.
  4. Sollte sich das Leasingfahrzeug bei der Rückgabe nicht im vertraglich vereinbarten Zustand befinden, muss der Leasingnehmer für die Wertminderung des Autos aufkommen.
  5. Hierfür gibt es das sogenannte Leasingrückgabegutachten mit dem geklärt wird, ob eine solche Minderung des Fahrzeugwerts tatsächlich vorliegt.

Ein Beispiel aus unserer alltäglichen Praxis: Ein Kunde bringt sein Leasingfahrzeug zur Vorbewertung, da die Rückgabe ansteht. Aus der Sicht des Kunden ist das Fahrzeug in einem Top-Zustand. Ergebnis: Mängel in Höhe von ca. 2.000 Euro. Unerwartet für den Kunden, aber jetzt hat der Kunde Sicherheit und weiß was auf ihn zukommt. Mit seinem Gutachten hat er jetzt eine rechtssichere Grundlage für die Rückgabe beim Leasinggeber und schützt sich vor überhöhten Forderungen.

Kennen Sie die Leasing-Vertragstypen?

Das Leasingrückgabegutachten gibt also am Ende der Leasingzeit eine genaue Auskunft über den Zustand des jeweiligen Leasingfahrzeugs. Man sollte grundsätzlich zwischen zwei Typen unterscheiden:

1) Kilometerverträge ohne einen zuvor festgelegten Rücknahmewert

Die meisten Leasingverträge sind die sogenannten „Kilometerverträge ohne einen zuvor festgelegten Rücknahmewert“. Beim Kilometerleasing wird vom Sachverständigen keine Wertermittlung des Gesamtfahrzeuges durchgeführt. Es werden lediglich die Beschädigungen am Fahrzeug dokumentiert und die benötigten Instandsetzungskosten erfasst. Von diesen Instandsetzungskosten wird vom Sachverständigen der überdurchschnittliche Anteil ermittelt, welcher vom Leasingnehmer zu tragen ist.


2) Restwerte Leasingverträge

Das Gutachten ist maßgeblich für den Wert des Leasingwagens. Sollte der Wert unter dem vorab berechneten Wert liegen, dann muss der jeweilige Leasingnehmer den Unterschied ausgleichen. Dies ist normalerweise in den AGB der Leasinggesellschaften auch so definiert. Beim Restwertleasing wird der überdurchschnittliche Verschleiß am Fahrzeug in dem Händlereinkaufswert berücksichtigt. Der vom Sachverständigen ermittelte Händlereinkaufswert inkl. Schäden wird mit dem prognostizierten Rückkaufwert verglichen und der Leasingnehmer muss die nicht zu erzielende Differenz ausgleichen.

Wichtig zu wissen: Jeder Hersteller handhabt das Thema Kulanz völlig anders. Manche Hersteller sind extrem großzügig, manche äußerst penibel. Informieren Sie sich gerne bei unseren Profis was auf Sie zukommt. Es ist besser zu wissen was einen erwartet, anstatt dann bei der Rückgabe des Fahrzeugs mit unerwarteten Forderungen konfrontiert zu werden. Den Ärger können Sie sich sparen.

Wer trägt die Beweislast?

Die Beweislast liegt beim Leasinggeber. Deshalb wird zum Ende der Vertragslaufzeit ein Sachverständiger mit der Erstellung des Leasingrückgabegutachten beauftragt. Hierbei muss es sich um einen neutralen Gutachter handeln. In manchen Fällen kommt es jedoch vor, dass die Neutralität aufgrund einer permanenten Zusammenarbeit abgeschwächt ist.

Kann man das Rücknahmegutachten in so einem Fall anzweifeln? Klare Antwort: Ja.
Kommen Sie also gerne auf uns zu.

Unsere Gutachter

Noch Fragen? Unsere Experten geben schnell und zuverlässig Antworten. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.

Christian Ühlein

Christian Ühlein

Bachelor of Engineering / Kfz-Prüfingenieur / Kfz-Mechatroniker

Kein Bild

Erich Stemper

Facility-Manager / SEP-Sachverständiger / Sachverständiger für Quad- u. LoF-Fahrzeuge

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