UVV-Prüfungen an Fahrzeugen

Erfahren Sie alles über Ihre Pflicht, gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge mindestens jährlich gemäß der bestehenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und arbeitsschutzrechtlichen Verordnungen prüfen zu lassen.

Bitte scrollen Sie nach unten.

Pfeil nach unten zur nächsten Rubrik

Wissen Sie eigentlich, dass Ihre Firmenfahrzeuge jährlich zur sogenannten „UVV-Prüfung“ müssen?

Nein? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen Unternehmern und Fuhrparkverantwortlichen. Oftmals ist ihnen gar nicht bewusst, was eine „UVV-Prüfung“ an gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen eigentlich ist, warum sie so wichtig für sie und deren Mitarbeiter ist und wer sie durchführen darf.

Deshalb wollen wir einmal etwas Licht ins Dunkel bringen und Ihnen wichtige Tipps und Informationen dazu geben.

GTÜ Plakete
GTÜ Flyer
Download Flyer

Was verbirgt sich hinter der „UVV-Prüfung“?

Will man verstehen, was sich hinter einer so genannten „UVV-Prüfung“ an Kraftfahrzeugen verbirgt, muss man erst einmal wissen, was der Ausdruck „UVV“ bedeutet.

Es ist die Abkürzung für „Unfallverhütungsvorschriften“.

Diese werden aufgrund verschiedener Gesetze und Vorschriften im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung und in Verbindung mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht erlassen. Sie dienen dazu, Arbeitnehmer vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen.

Ein wichtiges Gesetz ist das Arbeitsschutzgesetz. Darin wird Ihnen als Arbeitgeber die Pflicht auferlegt, erforderliche Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter zu ergreifen.

Darunter fällt auch die Pflicht zur Durchführung der UVV-Prüfung. Kommen Sie als Arbeitgeber diesen Pflichten nicht nach, drohen Ihnen Bußgelder oder der Verlust des Versicherungsschutzes.

Da gerade von Kraftfahrzeugen sehr große Risiken ausgehen, gibt es für sie besondere Vorschriften. Die wichtigste Vorschrift für Geschäftswagen ist die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ (früher BGV D29).

Nach § 57 Abs. 1 dieser Vorschrift hat ein Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf deren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.

Für Personenkraftwagen

Eine Sachkundigenprüfung gilt als durchgeführt, wenn …

 
#1
 

... ein mängelfreies Ergebnis einer amtlichen Hauptuntersuchung nach der StVZO vorliegt oder ...

 
#2
 

... ein mängelfreies Ergebnis nach einer vom Hersteller vorgeschriebenen und ordnungsgemäß durchgeführten Inspektion einer autorisierten Fachwerkstatt vorliegt.

Was ist nun der betriebssichere Zustand eines Fahrzeugs und wie erreicht man ihn?

Um Unfälle und Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, die durch den Gebrauch „maschinell angetriebener Fahrzeuge“ entstehen, müssen die Fahrzeuge in einem verkehrssicheren Zustand sein.

Als verkehrssicher wird ein Kraftfahrzeug z.B. eingestuft, wenn es die amtliche Hauptuntersuchung oder eine Inspektion ohne Mängel bestanden hat.

Daneben dürfen sich Ihre Mitarbeiter beim Arbeiten im oder am Fahrzeug nicht verletzen oder gesundheitliche Schäden erleiden. Deshalb werden Fahrzeuge bei der UVV-Prüfung auch noch auf ihren arbeitssicheren Zustand geprüft.

Beim Arbeiten im, am oder auf dem Lkw kann man sich die arbeitssicherheitstechnischen Gefährdungen, die z.B. beim Be- und Entladen, beim Sichern der Ladung oder beim Arbeiten mit der Hubladebühne entstehen, sehr leicht vorstellen.

Aber auch der gewerblich genutzte Pkw gilt als Arbeitsplatz und muss so manche arbeitssicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.

Stellen Sie sich nur einmal vor, wie viel schwere Unfälle bereits durch ein fehlendes Warndreieck oder eine fehlende Warnweste verursacht wurden.

Wenn man weiterhin bedenkt, wie viele Verletzte bei einem Unfall vielleicht nicht richtig versorgt werden konnten, weil der Verbandskasten nach letztmaligem Gebrauch nicht wieder aufgefüllt wurde, dann wird schnell klar, warum auch beim Pkw der arbeitssichere Zustand geprüft werden muss.

Der betriebssichere Zustand umfasst daher sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand. Es gilt somit die Gleichung:

Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit

Was wird geprüft und wer darf die Prüfung durchführen?

Was im Detail an Fahrzeugen zu prüfen ist, wird ausführlich und detailliert in den Grundsätzen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige“ erläutert (bisher: BGG 916).

Die Prüfung des betriebssicheren Zustandes durch den Sachkundigen umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand des Fahrzeuges.

Für Personenkraftwagen gilt eine Sachkundigenprüfung als durchgeführt, wenn

  1. ein mängelfreies Ergebnis einer amtlichen Hauptuntersuchung nach der StVZO vorliegt oder
  2. ein mängelfreies Ergebnis nach einer vom Hersteller vorgeschriebenen und ordnungsgemäß durchgeführten Inspektion einer autorisierten Fachwerkstatt vorliegt,

das auch die Prüfung auf den arbeitssicheren Zustand (zum Beispiel in Bezug auf Vorhandensein und Zustand der Warnkleidung, des Warndreiecks, des Verbandskastens sowie der Einrichtungen zur Ladungssicherung) ausweist.

UVV-Prüfungen an Fahrzeugen dürfen nur Sachkundige durchführen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik haben.

Außerdem müssen sie mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sein, dass sie den betriebssicheren Zustand von Fahrzeugen beurteilen können.

Sachkundige sind z.B. Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder Fachpersonal aus Kfz-Fachbetrieben.

Unsere Prüfingenieure

Noch Fragen? Unsere Experten geben schnell und zuverlässig Antworten. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.

Andreas Schulhauser

Andreas Schulhauser

CEO / Dipl.-Ing. (FH) Fahrzeugtechnik / Kfz-Prüfingenieur

Philipp Nostadt

Philipp Nostadt

Leiter des Kfz-Prüfwesens / Bachelor of Engineering / Kfz-Prüfingenieur / USB

Hakan Keles

Hakan Keles

Dipl.-Ing. (FH), Kfz-Prüfingenieur / Qualitätsmanagement-Beauftragter / Qualitätsmanagement-Fachkraft / USB

Michael Berghammer

Michael Berghammer

Dipl.-Ing. Umweltverfahrenstechnik / Kfz-Prüfingenieur

Seyed Hassan Mousavi Herisy

Seyed Hassan Mousavi Herisy

Bachelor of Science Elektrotechnik / Kfz-Prüfingenieur / USB

Harald Schäfer

Harald Schäfer

Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik
Kfz-Prüfingenieur

Pasquale Luongo

Pasquale Luongo

KFZ-Prüfingenieur / Bachelor of Engineering / Ausbildungsberuf: Kraftfahrzeugtechnikermeister

Christian Schäfer

Christian Schäfer

Master of Engineering / KFZ-Prüfingenieur

Bastian Scholz

Bastian Scholz

Bachelor of Science Maschinenbau-Computational Engineering / KFZ-Prüfingenieur

Kontakt­aufnahme

Sie benötigen eine Hauptuntersuchung oder möchten Ihr Fahrzeug bewerten lassen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail.

Telefon09372-139931   – oder – Email info@schulhauser.eu